Sie wollen eine Einsprache gegen eine erhaltene Umtriebsentschädigung einreichen? Bitte füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus. Wir werden den Vorfall überprüfen und so schnell wie möglich zu Ihrem Anliegen Stellung nehmen.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage ab Datum der Ausstellung.
- Einsprachen nach Ablauf dieser Frist werden automatisch abgelehnt.
- Einsprachen mit unsittlichem, beleidigendem Wortlaut werden automatisch
abgelehnt. Eine erneute Einsprache ist nicht mehr möglich.
- Die Adressangabe muss dem Halter des Kennzeichens entsprechen.
- Einsprachen deren Daten nicht dem Fahrzeughalter entsprechen
(Einsprachen für jemand anderen tätigen), werden nicht berücksichtigt.